Der Beck’sche Online-Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG), kurz
BeckOK-BtMG, an dem ich mitarbeite, ist Ende 2018 erstmals erschienen.
Neben dem BtMG enthält das Werk auch Kommentierungen der
Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV), des
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG), des Gesetzes zum Umgang mit
Konsumcannabis (KCanG) und des Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu
medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (MedCanG).
Das von Oberstaatsanwalt Dr. Bohnen und Vorsitzendem Richter am
Kammergericht Dr. Schmidt herausgegebene Werk richtet sich - wie für die
Reihe üblich - in erster Linie an die anwaltliche, behördliche und
justizielle Praxis und konzentriert sich auf die Darstellung der Rechtslage
anhand von Rechtsprechung und Schrifttum; die vertiefte wissenschaftliche
Auseinandersetzung steht nicht im Vordergrund.
Der Kommentar ist u.a. Bestandteil der beck-online-Module Strafrecht
PLUS, Strafrecht PREMIUM und Strafrecht OPTIMUM und wird regelmäßig -
üblicherweise alle drei Monate - aktualisiert. Neben den Herausgebern wirken
vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, fünf Richterinnen und Richter, ein
Fachanwalt für Medizinrecht und zwei Apotheker an der Kommentierung mit.
Meine Kommentierung
Im BeckOK-BtMG bearbeite ich große Teile des dritten bis fünften
Abschnitts des BtMG zu den Pflichten im Betäubungsmittelverkehr, der
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs und den Vorschriften für Behörden.
Dazu gehören insbesondere die Vorschriften über die medizinische Anwendung -
also v.a. Verschreibung und Verabreichung - von Betäubungsmitteln in § 13
Abs. 1-1b BtMG und die zugehörigen Strafvorschriften in § 29 Abs. 1 Nrn.
6-7 u. 9 BtMG. Daneben kommentiere ich §§ 15-28 BtMG und die
Bußgeldvorschriften in § 32 BtMG.
Mir ist es dabei wichtig, einen Überblick über das Zusammenwirken der
verwaltungs- und strafrechtlichen Normen zu schaffen und den abstrakten
Gesetzestext durch Bezugnahmen und Beispiele aus der Praxis - oft aus dem
medizinischen Bereich - verständlicher und besser fassbar zu machen.
Einen ersten Eindruck meiner Kommentierung können Sie über eine
Leseprobe
der Druckfassung des Kommentars gewinnen.
Seit der 24. Edition habe ich auch die Kommentierung des MedCanG
übernommen.
Über Kommentare und Verbesserungsvorschläge freue ich mich; Sie können
mich dazu gerne kontaktieren.
Aktuelles zum Kommentar
Auf die folgenden aktuellen Hinweise nehme ich Bezug:
Wie üblich wurde der BeckOK-BtMG auch zum
15.09.2024 aktualisiert und steht in der nunmehr 24. Edition zur Verfügung.
Neu dabei sind vor allem die Kommentierungen des Gesetzes zum Umgang mit
Konsumcannabis (“Konsumcannabisgesetz”, KCanG) und des Gesetzes zur
Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen
Zwecken (“Medizinal-Cannabisgesetz”, MedCanG). Beide Gesetze wurden als
Teil des Cannabisgesetzes (CanG) verkündet und sind am 01.04.2024 in Kraft
getreten; sie regeln nach der Herausnahme von Cannabis aus dem BtMG den Umgang
mit Cannabis zu Konsumzwecken sowie zu medizinischen Zwecken.
Der Rettungsdienst und die Berührungspunkte mit dem Gesetz › mehr
(Vortrag beim Seminar “Aktuelle Entwicklungen im Rettungsdienst in Baden-Württemberg” von ver.di)
Fallstricke in der Substitutionsbehandlung › mehr
(Vortrag beim Qualitätszirkel der Suchtmedizinischen Arbeitsgemeinschaft der Region Stuttgart)
16.05.2019
Einsatz von Betäubungsmitteln › mehr
(Fortbildung im Rahmen der RETTmobil 2019 in Fulda)
09.05.2019
Recht im Rettungsdienst › mehr
(Rettungsdienstfortbildung für die Region Böblingen/Calw des JUH RV Württemberg Mitte)
2016
19.02.2016
“Substitutionsbehandlung - Approbationsentzug als Damoklesschwert” › mehr
(Vortrag mit Diskussion bei der Hexal-Expertenrunde Suchtmedizin in Wiesbaden)