Verabreichung von Betäubungsmitteln durch Rettungsfachpersonal

Ende vergangenen Jahres habe ich in der Zeitschrift “Der Notarzt” bereits im Überblick den Umgang mit Betäubungsmitteln im Rettungsdienst dargestellt, von der Verschreibung und Beschaffung über die Lagerung und Sicherung und die Bestandsnachweise bis hin zur Anwendung am Patienten.

Die Anwendung von Betäubungsmitteln im Rettungsdienst durch Rettungsfachpersonal (und ohne anwesenden Arzt oder Notarzt) ist jedoch ein Thema, das für sich noch einmal eine nähere Betrachtung lohnt - zum einen, weil es immer wieder heiß diskutiert wird, zum anderen, weil es (straf-)rechtlich nicht unproblematisch ist.

Ich freue mich daher, dass ich die Gelegenheit hatte, in der Oktober-Ausgabe der neuen Zeitschrift Elsevier Emergeny, dem Fachmagazin für Rettungsdienst und Notfallmedizin, unter der Überschrift

Verabreichung von Betäubungsmitteln durch Rettungsfachpersonal

die Rechtslage in diesem Gebiet und drohende strafrechtliche Folgen nochmals genauer zu beleuchten.

Unter anderem folgende Gesichtspunkte werden in dem Aufsatz behandelt:

  • Was sind Betäubungsmittel und ausgenommene Zubereitungen?

  • Wie ist der medizinische Umgang mit Betäubungsmitteln geregelt?

  • Welche Voraussetzungen sind für eine rechtmäßige Behandlung mit Betäubungsmitteln zu erfüllen?

  • Was bedeutet das für die Verabreichung von Betäubungsmitteln im Rettungsdienst? Ist eine Callback-Lösung, eine Vorabedelegation oder eine anderweitige eigenständige Verabreichung durch Rettungsfachpersonal bei der jetzigen Gesetzeslage möglich?

  • Welche Straftatbestände kommen in Betracht, mit welchen straf- und außerstrafrechtlichen Folgen ist bei Verstößen zu rechnen und unter welchen Voraussetzungen kommt eine Rechtfertigung durch Notstand in Betracht?

Bei Elsevier Emergency handelt es sich zugleich um die neue Verbandszeitschrift des DBRD e.V. und des BVRD.at.

Hinweis: Der Beitrag steht in inhaltlich leicht erweiterter Form mittlerweile auch auf meinen Webseiten zur Verfügung.