BeckOK-BtMG - 7. Edition erschienen

Erneut wurde der BeckOK-BtMG aktualisiert; er befindet sich jetzt auf dem Bearbeitungsstand vom 15.06.2020.

In meiner Kommentierung haben sich nur kleine Änderungen ergeben.

Das BVerfG hat die Unzulässigkeit der in der letzten Edition geschilderten Richtervorlagen des VG Köln zur Frage der Erteilung einer Erwerbserlaubnis für Betäubungsmuttel an Privatpersonen zum Zwecke der Selbsttötung festgestellt, weil sie nach der Entscheidung des BVerfG zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe vom 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15 u.a. den Begründungsanforderungen nicht mehr genügten (Beschluss vom 20.05.2020, 1 BvL 2/20 u.a.). Das BVerfG stellt in den beiden Entscheidungen auch die Möglichkeit einer Verschreibung von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung de lege lata oder de lege ferenda in den Raum (vgl. die Kommentierung zu § 13 Abs. 1 BtMG, Rn. 14.1-14.2).

In die Kommentierung von § 13 Abs. 1 BtMG habe ich im Übrigen Bemerkungen zur Verschreibung von Cannbabis an gesetzlich Versicherte (Rn. 10.1), zur Notwendigkeit der Beachtung der BUB-Richtlinie bei der Substitution gesetzlich versicherter Patienten (Rn. 39.1) und zur Möglichkeit eines Honorarregresses (Rn. 79.1) ergänzt.

Mit dem Erscheinen der nächsten (8.) Edition des Onlinekommentars ist im September/Oktober 2020 zu rechnen.