BeckOK-BtMG - 5. Edition erschienen

Wie jedes Quartal wurde der BeckOK-BtMG wieder turnusgemäß aktualisiert; er befindet sich jetzt auf dem Bearbeitungsstand vom 15.01.2020.

In den von mir kommentierten Vorschriften habe ich zunächst in der Kommentierung zu § 29 Abs. 1 Nr. 6 BtMG (Rn. 581) einen Fehler im Hinblick auf den Anwendungsbereich von § 16 BtMVV berichtigt, der sich auch auf Verschreibungen für den Notfallbedarf in Hospizen nach § 5d BtMVV und für Einrichtungen des Rettungsdienstes (§ 6 BtMVV) erstreckt.

Die Kommentierung zum Bußgeldverfahren (§ 32 BtMG Rn. 2a-2c) habe ich insbesondere im Hinblick auf den Beginn der Verjährung ergänzt, weil sich dazu in anderen Kommentaren zum BtMG bisher nur wenig konkretes findet.

Ansonsten habe ich vor allem Rechtsprechungsnachweise ergänzt, so das Urteil des 2. Strafsenats vom 30.01.2019 (2 StR 325/17), nach dem ein Verstoß gegen § 29 Abs. 1 Nr. 6 BtMG die Einwilligung in eine einverständliche Fremdgefährdung nicht ausschließt (§ 13 BtMG Rn. 73), und zwei Entscheidungen zu der Vorschrift des § 29 Abs. 1 Nr. 9 BtMG (LG Frankfurt, Rn. 693, und OLG Stuttgart, Rn. 695). Zudem bin ich endlich dazu gekommen, meine Liste älterer straf- und verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen vor allem zu § 13 BtMG durchzugehen und entsprechende Verweise an den passenden Stellen aufzunehmen.

Recht viel Arbeit machte schließlich die aktuelle 9. Auflage des Kommentars von Körner/Patzak/Volkmer, die an vielen Stellen deutlich gestrafft wurde, was aber bedeutet, dass sich nahezu überall die Randnummern geändert haben, so dass alle Zitate entsprechend nachzubearbeiten waren.

Mit dem Erscheinen der nächsten (6.) Edition des Onlinekommentars ist im April 2020 zu rechnen.