Jahresrückblick 2018

2019 ist nunmehr schon drei Wochen alt - höchste Zeit für einen Rückblick auf das vergangene, wiederum an Aktivitäten reiche Jahr.

Referententätigkeit

Wie in den Vorjahren war ich als Redner für Vorträge und Fortbildungen recht stark nachgefragt. Die insgesamt mehr als 19 Veranstaltungen haben sich diesmal einigermaßen gleichmäßig auf straf(prozess)rechtliche Themen, die zahnärztliche und die rettungsdienstliche Fortbildung verteilt, wobei die meisten Vorträge mehrfach nachgefragt wurden.

Wie jedes Jahr habe ich in beiden Halbjahren meinen Vortrag für Rechtsstudenten gehalten und an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg an den Seminaren “Todesfallermittlungen” und dem Seminar für Führungskräfte in Sonderkommissionen mitgewirkt.

Für den Pflichtverteidigerbüro e.V. Stuttgart habe ich im Februar die Änderungen durch die StPO-Reform, also das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens, ausführlich dargestellt, und eine gekürzte Fassung meines Vortrags dann noch einmal auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Freiburger Anwaltvereins e.V. und im Rahmen eines Praxiskolloquium StPO-Update der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. beim Fortbildungsinstitut der RAK Stuttgart wiederholt.

Auch die erstmals im letzten Jahr gehaltenen Vorträge zu Rechtsfragen in der Leitstelle und - gemeinsam mit Frau VR’inLG Dr. Gröner - zu den Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation fanden und finden regen Zuspruch, so dass ich für Fortbildungen der Disponenten in den Integrierten Leitstellen nach Schwäbisch-Hall und - nochmals - nach Böblingen gereist bin. Gemeinsam mit Frau Dr. Gröner war ich in Mainz, in Freiburg und in Hannover, wo wir uns die zivil- und strafrechtlichen Fragen rund um die zahnärztliche Dokumentation geteilt haben. Beide Vorträge werde ich bzw. werden wir auch im Jahr 2019 noch mehrfach halten.

Ebenfalls großen Zuspruch fand mein zunächst auf dem 1. Bayerischen Notfallsanitäter-Symposium in Regensburg zu Gehör gebrachter Vortrag zu den rechtlichen Kompetenzen des Notfallsanitäters, den ich dann nochmals auf Einladung des Traumateam e.V. am Bundeswehrkrankenhaus Ulm und später beim RV Baden der JUH in Mannheim halten durfte. Die Veranstaltung in Ulm wurde zudem aufgezeichnet und hat so noch mehr als tausend weitere Zuschauer erreicht.

Zuletzt möchte ich noch die Einladung zur 18. Frühjahrstagung Medizinrecht der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV nennen, bei der ich mich gemeinsam mit Prof. Dr. Hendrik Schneider und RA Dr. Horst Bonvie zu den jeweiligen Positionen zu § 299a StGB geäußert habe.

Wenn Sie sich für eines dieser Themen interessieren, können Sie sich zumeist mit den im Archiv hinterlegten Vortragsfolien einen ersten Eindruck verschaffen. Gerne komme ich aber auch zu Ihrer Veranstaltung als Referent!

Veröffentlichungen

Kurz vor Jahresende, im Dezember 2018, wurde der - endlich - fertiggestellte BeckOK-BtMG freigeschaltet, in dem ich unter anderem die Vorschriften über die Verschreibung und Verabreichung von Betäubungsmitteln (§ 13 Abs. 1-2 BtMG) und die zugehörigen Strafnormen kommentiert habe. Dabei wurden natürlich auch die rund um die Verabreichung von Betäubungsmitteln durch nicht-ärztliches Fachpersonal ohne Anwesenheit des Arztes, bspw. im Rettungsdienst, immer wieder diskutierten Fragen behandelt.

Außerdem war es mir dank der freundlichen Genehmigung der Stumpf + Kossendey Verlagsgesellschaft mbH möglich, meinen Aufsatz zu den “rechtlichen Grenzen erlaubten Selbstschutzes im Rettungsdienst” aus dem Tagungsband des durch die Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienstrecht Anfang 2012 an der Universität Düsseldorf veranstalteten Symposiums zum Rettungsdienstrecht auf meinen Webseiten zweitzuveröffentlichen.

Schließlich habe ich die für meinen Vortrag im Mai 2017 zur produktiven Gesetzgebungstätigkeit im Straf(prozess)recht erstellte Übersicht zur aktuellen Gesetzgebung im Straf(prozess)recht aktualisiert, die ich nunmehr ebenfalls auf meinen Webseiten zur Verfügung stelle.

Webseiten, Social Media und Co.

Nicht nur, aber jedenfalls auch für alle Betreiber von Webseiten und Social-Media-Profilen war das erste Halbjahr 2018 durch die DSGVO und die damit verbundenen Veränderungen - vor allem die nunmehr umfangreicheren Informationspflichten - geprägt. Auch die Datenschutzerklärung dieser Webseiten musste daher aktualisiert werden. Die von mir kurz zuvor für die meisten Seiten hinzugefügten Schaltflächen zum Teilen der Inhalte in den sozialen Medien sind glücklicherweise aus Datenschutzsicht unbedenklich.

Um den Überblick über die Vielzahl meiner Vorträge in den letzten Jahren zu verbessern, habe ich Ende 2018 Übersichten zu Vortragsthemen und Veranstaltern erstellt, aus denen sich jeweils sowohl die bereits gehaltenen als auch die geplanten Vorträge entnehmen lassen. So lässt sich schnell feststellen, wo ich bereits zu einem bestimmten Thema gesprochen habe und wo ggf. die nächste Veranstaltung dazu ansteht.

Auf anstehende Veranstaltungen und Neuigkeiten weise ich regelmäßig auch bei Twitter, Facebook und XING hin. Gerne können Sie mir dort für regelmäßige Updates folgen.

Ausblick auf 2019

Im Jahr 2019 wird sich voraussichtlich der Trend der vergangenen Jahre fortsetzen. Bereits jetzt habe ich knapp zwei Dutzend Vorträge und Fortbildungen geplant oder fest zugesagt; unter anderem werde ich im Mai in Fulda bei der RETTmobil 2019 zwei Vorträge im Rahmen des Fortbildungsblocks “Recht im Rettungsdienst” zu den Themen “Patientenverfügung im Rettungsdienst” und “Einsatz von Betäubungsmitteln” halten. Hinzu treten weitere rettungsdienstrechtliche Fortbildungen; dabei freue ich mich sehr über die Gelegenheit, im Rahmen der regelmäßigen Notarztfortbildungen der Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin am Klinikum Esslingen einige “Rechtsfragen im Notarztdienst” zu besprechen. Dazu kommen - in Fortsetzung der Vortragsreihen aus dem vergangenen Jahr - voraussichtlich (mindestens) drei Fortbildungen zu “Rechtsfragen in der Leitstelle” und vier Vorträge zusammen mit Frau VR’inLG Dr. Gröner zur “Zahnärztlichen Dokumentation”, und natürlich werde ich auch dieses Jahr wieder die Vorträge für Rechtsstudenten und an der Hochschule für Polizei halten.

Zu den öffentlichen Veranstaltungen sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Gerne stehe ich auch für weitere Anfragen für Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit mir auf!

Daneben sind regelmäßige neue Editionen des BeckOK BtMG und einige weitere Veröffentlichungen vorgesehen. Und ich rechne auch mit weiteren inkrementellen Verbesserungen an meinen Webseiten, ohne dass insoweit schon konkret etwas geplant wäre.

Danke für Ihr Interesse, und ein weiterhin gutes neues Jahr 2019!

A lamp in the snow. Bildquelle: © Stefan Körber - Fotolia