20.04.2018: Positionen zu § 299a StGB

18. Frühjahrstagung Medizinrecht

Vom 20.-21.04.2018 hat die 18. Frühjahrstagung Medizinrecht der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein in Nürnberg stattgefunden.

Im Rahmen der Veranstaltung haben Prof. Dr. Hendrik Schneider von der Universität Leipzig, Rechtsanwalt Dr. Horst Bonvie und ich in einer zweistündigen Veranstaltung die jeweiligen

Positionen zu § 299a StGB

aus Sicht der Strafrechtswissenschaft, des Berufsrechts und der Strafverfolgungsbehörden dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert.

Für die Teilnahme an der Tagung war eine Anmeldung erforderlich.


Zum Thema “Korruption im Gesundheitswesen” gibt es noch weitere Vorträge.