16.05.2019: Patientenverfügung im Rettungsdienst

RETTmobil 2019 - Recht im Rettungsdienst

Jedes Jahr im Mai findet in Fulda die RETTmobil als Europäische Leitmesse für Rettung und Mobilität statt, begleitet von einem Fachprogramm mit Fortbildungen und Workshops.

In diesem Jahr bot die Fortbildung 5: Recht im Rettungsdienst unter dem Vorsitz des Kollegen Dr. Andreas Staufer am Donnerstag, 16.05.2019, von 13-15 Uhr insgesamt drei Vorträge zu rettungsdienstrechtlichen Fragestellungen.

Zunächst beantwortete Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer die Frage “Kann Rettungsdienstpersonal einen Patienten aufklären?”. Danach habe ich mich mit dem Thema

Patientenverfügung im Rettungsdienst

auseinandergesetzt und zum Abschluss danach nochmals zum Einsatz von Betäubungsmitteln im Rettungsdienst gesprochen.

Die Teilnahme an der zweistündigen Fortbildung in Fulda erforderte eine vorherige Anmeldung und die Zahlung der Teilnahmegebühr.


Es gibt noch weitere Vorträge zu den hier behandelten Themen: