Der Ende vergangenen Jahres neu erschienene BeckOK-BtMG wurde turnusgemäß überarbeit, so dass nunmehr die 2. Edition mit dem Stand vom 15.03.2019 in den beck-online-Modulen Strafrecht PLUS, Strafrecht PREMIUM und Strafrecht OPTIMUM zur Verfügung steht.
In den von mir bearbeiteten Kommentierungen haben sich keine großen Änderungen ergeben. Aufgenommen wurden in der Kommentierung zu § 13 Abs. 1 BtMG einige Worte zum Entlassmanagement bzw. der teilstationären Versorgung (dazu näher Gehring in MedR 2018, 874: “Die Mitgabe von Betäubungsmittel im Krankenhaus im Konflikt zwischen Bürokratiemonster und Betäubungsmittelrecht”); die Kommentierung zu § 16 BtMG wurde um den “Verwurf” von Betäubungsmittelresten (angebrochene Ampullen, aufgezogene Spritzen) ergänzt.