16.10.2024: Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft (KDD)

Seminar “Todesfallermittlungen Kriminaldauerdienst”

Im Oktober 20024 war ich noch einmal beim Seminar “Todesfallermittlungen für Angehörige des Kriminaldauerdienstes” des Institutsbereichs Kriminalitätsbekämpfung am Institut für Fortbildung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg als Referent eingeladen.

Am 16.10.2024 habe ich wie üblich das Thema “Zusammenarbeit zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft bei Todesfallermittlungen” dargestellt.

Dazu gehörten u.a. folgende Themen:

  • Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei, insbesondere im Todesermittlungsverfahren
  • Gerichtliche Leichenöffnung und rechtsmedizinische Untersuchungen (mit einem Indikationskatalog)
  • Abgrenzung zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Tötungsdelikt
  • Neuerungen im Ermittlungsverfahren durch die strafprozessualen Reformgesetze
    (Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens und Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung, Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung und Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren sowie Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz)
  • Belehrungspflichten ggü. Beschuldigten, Zeugen, bei der Festnahme und vor Vernehmungen, insb. auch im Jugendstrafrecht
  • Pflichtverteidigerbestellung und audio-visuelle Vernehmungen
  • Durchsuchungen und Beschlagnahme
  • Untersuchungen (Verletzungsdokumentation) bei Beschuldigten und Geschädigten, erkennungsdienstliche Behandlung und DNA-Entnahmen
  • Wiedererkennungsverfahren: Gegenüberstellungen und Lichtbildvorlagen

Zwei Tage später folgte dann der Vortrag zu Ermittlungen im medizinischen Bereich.

Die Veranstaltung war nicht öffentlich.


Zum Thema “Strafprozessuale Rechtsfragen” gibt es noch weitere Vorträge.


Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.