24.03.2022: Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft

Seminar “Todesfallermittlungen Fachdienste”

Nicht nur für die Angehörigen der Kriminaldauerdienste wird durch den Institutsbereich Kriminalitätsbekämpfung am Institut für Fortbildung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Böblingen das Seminar “Todesfallermittlungen” angeboten, sondern auch für Angehörige der Fachinspektionen und Kriminalkommissariate. Bei dieser Veranstaltung habe ich am 24.03.2022 erneut das Thema “Zusammenarbeit zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft bei Todesfallermittlungen und Kapitaldelikten” dargestellt.

Dazu gehörten u.a. folgende Punkte:

  • Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei
  • Neuerungen im Ermittlungsverfahren durch die strafprozessualen Reformgesetze
    (Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens und Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung, Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung und Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren)
  • Belehrungspflichten ggü. Beschuldigten, Zeugen, bei der Festnahme und vor Vernehmungen, insb. auch im Jugendstrafrecht
  • Pflichtverteidigerbestellung und audio-visuelle Vernehmungen
  • Staatsanwaltschaftliche Vernehmungen und polizeiliche Vernehmungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft
  • Durchsuchungen
  • Gerichtliche Leichenöffnung und rechtsmedizinische Untersuchungen
  • Untersuchungen (Verletzungsdokumentation) bei Beschuldigten und Geschädigten
  • Erkennungsdienstliche Behandlung und DNA-Entnahmen
  • Wiedererkennungsverfahren: Gegenüberstellungen und Lichtbildvorlagen
  • Abgrenzung zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Tötungsdelikt

Eine Woche später folgte dann der Vortrag zu Ermittlungen im medizinischen Bereich.

Die Veranstaltung war nicht öffentlich.


Zum Thema “Strafprozessuale Rechtsfragen” gibt es noch weitere Vorträge.


Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.