31.10.2021: Recht im Rettungsdienst
Am 31.10.2021 war ich zu den Johannitern im Regionalverband Württemberg-Mitte zu einer Fortbildung für den Rettungsdienst nach Nagold eingeladen. Ab 13.00 Uhr habe ich mich bemüht, das facettenreiche Thema Recht im Rettungsdienst praxisorientiert darzustellen. Nachdem die Fortbildung aufgrund des großen Interesses und der vielfältigen Fragen mit viereinhalb Stunden eine Stunde länger als geplant lief, vermute ich, dass mir das auch einigermaßen gelungen ist.
Schwerpunkte waren:
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Durchführung erweiterter / heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter
(unter Berücksichtigung von § 2a NotSanG, § 5a IfSG und des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - VGH München, Beschluss vom 21.04.2021, 12 CS 21.702) -
Transportverweigerung / Ablehnung der Hilfeleistung (durch den Patienten wie durch Rettungsfachpersonal)
Die Themen
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Straßenverkehrsrecht
(Ladungssicherung, Sondersignalfahrten) -
Fragen zivil- und strafrechtlicher Haftung
wurden aus Zeitgründen nur im Überblick kurz angesprochen.
Die Veranstaltung war nicht öffentlich.
Es gibt noch weitere Vorträge zu den hier behandelten Themen:
- Recht im Rettungsdienst
- Invasive Behandlungsmaßnahmen
- Rechtliche Kompetenz des Notfallsanitäters
- Transportverweigerung
- Sonderrechte/Wegerecht im Straßenverkehr
Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.