05.03.2020: Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft

Seminar “Todesfallermittlungen”

Wie im vergangenen Jahr, wie in jedem Jahr habe ich auch 2020 wieder an dem Seminar “Todesfallermittlungen” beim Institutsbereich Kriminalitätsbekämpfung des Instituts für Fortbildung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Böblingen mitgewirkt.

Zunächst stand am 05.03.2020 das Thema “Zusammenarbeit zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft bei Todesfallermittlungen und Kapitaldelikten” auf dem Programm.

Dazu gehörten u.a. folgende Punkte:

  • Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei
  • Neuerungen im Ermittlungsverfahren durch die strafprozessualen Reformgesetze
    (Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung und Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren)
  • Belehrungspflichten ggü. Beschuldigten, Zeugen, bei der Festnahme und vor Vernehmungen, insb. auch im Jugendstrafrecht
  • Pflichtverteidigerbestellung und audio-visuelle Vernehmungen
  • Staatsanwaltschaftliche Vernehmungen und polizeiliche Vernehmungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft
  • Durchsuchungen
  • Gerichtliche Leichenöffnung und rechtsmedizinische Untersuchungen
  • Untersuchungen (Verletzungsdokumentation) bei Beschuldigten und Geschädigten
  • Erkennungsdienstliche Behandlung und DNA-Entnahmen
  • Wiedererkennungsverfahren: Gegenüberstellungen und Lichtbildvorlagen
  • Abgrenzung zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Tötungsdelikt

Eine Woche folgte dann der Vortrag Ermittlungen im medizinischen Bereich.

Die Veranstaltung war nicht öffentlich.


Zum Thema “Strafprozessuale Rechtsfragen” gibt es noch weitere Vorträge.


Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.