18.04.2019: Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft

Seminar “Todesfallermittlungen”

Ein halbes Jahr nach dem letzten Durchgang war ich auch im April 2019 wieder an dem Seminar “Todesfallermittlungen” beim Institutsbereich Kriminalitätsbekämpfung des Instituts für Fortbildung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Böblingen beteiligt.

Zunächst habe ich mich am 18.04.2019 mit dem Thema “Zusammenarbeit zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft bei Todesfallermittlungen und Kapitaldelikten” beschäftigt.

Dazu gehörten u.a. folgende Punkte:

  • Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei
  • Neuerungen im Ermittlungsverfahren durch die strafprozessualen Reformgesetze und das reformierte Datenschutzrecht
    (3. Opferrechtreformgesetz, StPO-Reform, 2. Gesetz zur Stärkung der Beschuldigtenrechte und Neufassung des BDSG)
  • Belehrungspflichten ggü. Beschuldigten, Zeugen, bei der Festnahme und vor Vernehmungen, insb. auch im Jugendstrafrecht
  • Staatsanwaltschaftliche Vernehmungen und polizeiliche Vernehmungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft
  • Durchsuchungen
  • Gerichtliche Leichenöffnung und rechtsmedizinische Untersuchungen
  • Untersuchungen (Verletzungsdokumentation) bei Beschuldigten und Geschädigten
  • Erkennungsdienstliche Behandlung und DNA-Entnahmen
  • Wiedererkennungsverfahren: Gegenüberstellungen und Lichtbildvorlagen
  • Abgrenzung zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Tötungsdelikt

Eine Woche folgte dann der Vortrag Ermittlungen im medizinischen Bereich.

Die Veranstaltung war nicht öffentlich.


Zum Thema “Strafprozessuale Rechtsfragen” gibt es noch weitere Vorträge.


Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.