05.12.2018: Was darf der Notfallsanitäter tun?

Auf den Tag genau ein halbes Jahr nach meinem letzten Vortrag zu dem Thema habe ich am 05.12.2018 bei der JUH Mannheim nochmal eine Fortbildung zu der Frage

Was darf der Notfallsanitäter tun?

gehalten.

Die rechtlichen Möglichkeiten des Notfallsanitäters sind eingeschränkt durch das Erfordernis der Einwilligung des Patienten in die Behandlungsmaßnahmen einerseits und durch das Verbot der unerlaubten Ausübung der Heilkunde andererseits.

Aus dem letzterem Verbot kann neben dem wohlbekannten Konzept der “Notkompetenz” möglicherweise auch die Möglichkeit der generellen (Vorab-)Delegation ärztlicher Maßnahmen durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst herausführen. Voraussetzungen, Unterschiede und Folgen habe ich in der Fortbildung dargestellt, auch im Hinblick auf das vielerorts diskutierte Thema der Anwendung von Betäubungsmitteln durch Rettungsfachpersonal.

Die Veranstaltung richtete sich an Mitarbeiter der JUH Mannheim.


Es gibt noch weitere Vorträge zu den hier behandelten Themen: