05.06.2018: Was darf der Notfallsanitäter?

Am 05.06.2018 habe ich auf Einladung des Traumateam e.V. an der Luftrettungsstation Christoph 22 beim Bundeswehrkrankenhaus Ulm im Rahmen der dortigen monatlichen Rettungsdienstfortbildung einem Vortrag zum Thema

Was darf der Notfallsanitäter?

gehalten, der thematisch an meinen Beitrag zum 1. Bayerischen NotSan-Symposium anschloss.

Die rechtlichen Möglichkeiten des Notfallsanitäters sind eingeschränkt durch das Erfordernis der Einwilligung des Patienten in die Behandlungsmaßnahmen einerseits und durch das Verbot der unerlaubten Ausübung der Heilkunde andererseits.

Aus dem letzterem Verbot kann neben dem wohlbekannten Konzept der “Notkompetenz” möglicherweise auch die Möglichkeit der generellen (Vorab-)Delegation ärztlicher Maßnahmen durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst herausführen. Voraussetzungen, Unterschiede und Folgen habe ich in der Fortbildung dargestellt.

Die Fortbildung war ohne Anmeldung und kostenlos zugänglich.


Es gibt noch weitere Vorträge zu den hier behandelten Themen: