18.10.2018: Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft

Seminar “Todesfallermittlungen”

Im Oktober 2018 hat erneut ein Seminar “Todesfallermittlungen” beim Institutsbereich Kriminalitätsbekämpfung des Instituts für Fortbildung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Böblingen stattgefunden, bei dem ich - wie mittlerweile üblich - mit zwei Referaten beteiligt war.

Zunächst standen am 18.10.2018 sechs Unterrichtseinheiten zum Thema “Zusammenarbeit zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft bei Todesfallermittlungen und Kapitaldelikten” auf dem Programm.

Dabei ging es vor allem um folgende Themen:

  • Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei
  • Neuerungen im Ermittlungsverfahren durch die strafprozessualen Reformgesetze und das reformierte Datenschutzrecht
    (3. Opferrechtreformgesetz, StPO-Reform, 2. Gesetz zur Stärkung der Beschuldigtenrechte und Neufassung des BDSG)
  • Belehrungspflichten ggü. Beschuldigten, Zeugen, bei der Festnahme und vor Vernehmungen, insb. auch im Jugendstrafrecht
  • Staatsanwaltschaftliche Vernehmungen und polizeiliche Vernehmungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft
  • Durchsuchungen
  • Gerichtliche Leichenöffnung und rechtsmedizinische Untersuchungen
  • Untersuchungen (Verletzungsdokumentation) bei Beschuldigten und Geschädigten
  • Erkennungsdienstliche Behandlung und DNA-Entnahmen
  • Wiedererkennungsverfahren: Gegenüberstellungen und Lichtbildvorlagen
  • Abgrenzung zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Tötungsdelikt

Insbesondere im Bereich der Vernehmungen und Belehrungspflichten haben sich durch die rege Tätigkeit des Gesetzgebers seit 2017 nicht wenige Veränderungen ergeben.

Eine Woche später schloss sich dann der Vortrag Ermittlungen im medizinischen Bereich an.

Die Veranstaltung war nicht öffentlich.


Zum Thema “Strafprozessuale Rechtsfragen” gibt es noch weitere Vorträge.


Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.