14.12.2017: Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft

Seminar “Todesfallermittlungen”

Im Dezember 2017 fand erneut ein Seminar “Todesfallermittlungen” beim Institutsbereich Kriminalitätsbekämpfung des Instituts für Fortbildung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Böblingen statt, bei dem ich wie üblich mit zwei Vorträgen beteiligt war.

Zunächst standen am 14.12.2017 sechs Unterrichtseinheiten zum Thema “Zusammenarbeit zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft bei Todesfallermittlungen und Kapitaldelikten” auf dem Programm.

Dabei ging es um folgende Themen:

  • Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei
  • Neuerungen im Ermittlungsverfahren durch die strafprozessualen Reformgesetze
    (3. Opferrechtreformgesetz, StPO-Reform und 2. Gesetz zur Stärkung der Beschuldigtenrechte)
  • Belehrungspflichten ggü. Beschuldigten, Zeugen, bei der Festnahme und vor Vernehmungen, insb. auch im Jugendstrafrecht
  • Staatsanwaltschaftliche Vernehmungen und polizeiliche Vernehmungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft
  • Durchsuchungen
  • Gerichtliche Leichenöffnung und rechtsmedizinische Untersuchungen
  • Untersuchungen (Verletzungsdokumentation) bei Beschuldigten und Geschädigten
  • Erkennungsdienstliche Behandlung und DNA-Entnahmen
  • Wiedererkennungsverfahren: Gegenüberstellungen und Lichtbildvorlagen
  • Abgrenzung zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Tötungsdelikt

Insbesondere im Bereich der Vernehmungen und Belehrungspflichten haben sich durch die rege Tätigkeit des Gesetzgebers nicht wenige Veränderungen ergeben.

Eine Woche später schloss sich dann das Thema “Ermittlungen im medizinischen Bereich” an.

Die Veranstaltung war nicht öffentlich.


Zum Thema “Strafprozessuale Rechtsfragen” gibt es noch weitere Vorträge.


Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.