02.12.2016: Recht im Rettungsdienst
Für den medizinischen Rettungsdienst der Feuerwehr Stuttgart habe ich am 02.12.2016 ab 8 Uhr auf der Feuer- und Rettungswache 5 - Filder eine vierstündige Fortbildung zu rettungsdienst(recht)lichen Fragestellungen gehalten.
Thematisch ging es dabei u.a. um
- rechtliche Aspekte des Berufsbilds “Notfallsanitäter”, namentlich um die eigenständige Durchführung heilkundlicher Maßnahmen;
- die Zusammenarbeit des Rettungsdienstes mit der Polizei, deren
Möglichkeiten und Grenzen:
- Schweigepflicht
- Zeugnisverweigerungsrechte
- Verhalten an einem Tatort
- das richtige Verhalten bei einer Weigerung des Patienten, sich transportieren zu lassen, und die Frage, ob umgekehrt eine grundsätzliche Transportpflicht des Rettungsdienstes besteht;
- Zwangseinweisungen (PsychKHG BW);
- das (rechtlich) richtige Verhalten bei (Verdachts-)Fällen von Gewalt im sozialen Nahbereich.
Die Veranstaltung richtete sich an Bedienstete der Branddirektion der Landeshauptstadt Stuttgart.
Es gibt noch weitere Vorträge zu den hier behandelten Themen:
- Recht im Rettungsdienst
- Rechtliche Kompetenz des Notfallsanitäters
- Rettungsdienst am Tatort
- Transportverweigerung
- Gewalt im sozialen Nahbereich
Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.