31.10.2015: Theorie und Praxis der Strafverfolgung im Gesundheitswesen

“Wir machen auch Hausbesuche”

Im Rahmen der zweitägigen Herbstfortbildung der Kanzlei Ratajczak & Partner habe ich am 31.10.2015 ab 9 Uhr den Samstagvormittag mit einem Vortrag zu aktuellen Aspekten des Arzt- und Krankenhausstrafrechts aus dem Blickwinkel der Strafverfolgungsbehörden bestritten.

Unter dem Titel

“Wir machen auch Hausbesuche” -
Theorie und Praxis der Strafverfolgung im Gesundheitswesen

bildete dabei das sog. “Fehlverhalten im Gesundheitswesen”, gekennzeichnet durch die verschiedenen Spielarten des Abrechnungsbetrugs, einen Schwerpunkt, sowohl im Zusammenhang mit einer niedergelassenen ärztlichen Tätigkeit als auch im klinischen Bereich. Dazu gehörten u.a.

  • Fragen der vertragsärztlichen Abrechnung mit der KV,

  • Fragen der privatärztlichen Abrechnung nach der GOÄ, u.a.
    • Abrechnungen bspw. von laborärztlichen oder radiologischen Leistungen,
    • sog. IGeL und die privatärztliche Leistungserbringung auf Wunsch des Patienten,
  • die sog. “Chefarztabrechnung”,
    • einerseits also Wahlleistungsabrechnungen,
      insbesondere im Hinblick auf die Wahlleistungsvereinbarung und mögliche Vertretungsregelungen und
    • andererseits die Ermächtigungsambulanz des Chefarztes,
  • die Verschreibung ärztlich nicht indizierter Leistungen,

jeweils aus strafrechtlicher Sicht.

Ausgehend von den jeweiligen zivil- oder sozialrechtlichen Regelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung stand dabei thematisch eine strafrechtliche Würdigung der verschiedenen denkbaren Konstellationen unter Berücksichtigung obergerichtlicher und höchstrichterlicher Judikatur - und deren Diskussion - im Mittelpunkt. Auch praktische Aspekte hinsichtlich der Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden in Fällen dieser Art kamen nicht zu kurz.

Geschlossen habe ich mit einem kurzen Ausblick auf die geplanten Regelungen und möglichen Folgen des “Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen”, das am 21.10.2015 in den Bundestag eingebracht wurde.

Geprägt wurde der Vortrag durch die engagierte Beteiligung der Teilnehmer, einschließlich interessanter Diskussionen der höchstrichterlichen Rechtsprechung und ihrer Folgen aus den verschiedenen denkbaren Blickwinkeln.

Der ursprünglich geplante zweite Themenblock zu anderen in der Praxis häufiger auftauchenden Fallgestaltungen aus dem Medizinstrafrecht fiel dann letztlich der begrenzten Zeit - und einer etwas zu optimistischen Planung meinerseits - zum Opfer, was ich aber angesichts der angeregten Diskussionen auch am Rande der Veranstaltung nicht als Verlust bezeichnen würde.

Die Veranstaltung war nicht öffentlich.


Zum Thema “Fehlverhalten im Gesundheitswesen” gibt es noch weitere Vorträge.