Nach einem halben Jahr wurde die von mir gepflegte Übersicht über Änderungen des Straf- und Strafprozessrechts (samt wesentlicher Initiativen des Gesetzgebers auf diesen Gebieten) einmal wieder aktualisiert. Und nachdem ich zuletzt vor knapp einem Jahr einen Überblick über die Änderungen gegeben habe, ist es auch dafür wieder einmal an der Zeit, auch wenn sich im zweiten Halbjahr 2024 nicht mehr viel getan hat.
Im Bereich des materiellen Strafrechts sind in Kraft getreten
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zum 01.04.2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz),
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zum 28.06.2024 das (überfällige) Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte, und
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zum 03.08.2024 das Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts.
Die im Cannabisgesetz enthaltenen neuen Vorschriften, namentlich das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (“Konsumcannabisgesetz”, KCanG) und das Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (“Medizinal-Cannabisgesetz”, MedCanG), sind im BeckOK-BtMG ab der 24. Edition (15.09.2024) kommentiert.
Das
wurde an die Ausschüsse verwiesen und dürfte wohl der Diskontinuität anheimfallen.
Der im September eingebrachte Regierungsentwurf für ein
das als “besonders eilbedürftig” bezeichnet wurde, wurde am 10.10.2024 nach erster Lesung ebenfalls an die Ausschüsse verwiesen. Das Gesetz will europäische Körperschaften sowie die kommunale Ebene und deren Mandats- und Amtsträger (Bürgermeister und Landräte) in den Schutz der §§ 105, 106 StGB (Nötigung von Verfassungsorganen und deren Mitgliedern) aufnehmen. Außerdem frönt man dem neuen Lieblingssport, die namentlich genannten Strafzumessungserwägungen in § 46 Abs. 2 StGB erneut zu erweitern. Hat man sich zuvor an den “Beweggründen und Zielen des Täters” abgearbeitet, die zunächst “besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende”, dann zudem “antisemitische” und schließlich auch “geschlechtsspezifische oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete” sein konnten, will man nunmehr “die verschuldeten Auswirkungen der Tat” um die “Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen” ergänzen.
Zudem gibt es einen Referentenentwurf für ein
und weiterhin das aus dem November 2023 datierende Eckpunktepapier zur
Im Strafprozessrecht ist am 05.07.2024 in Kraft getreten das
das sich mit weiteren Möglichkeiten der elektronischen oder hybriden Aktenführung und der Übermittlung vormals der Schriftform bedürftiger Vorgänge auf elektronischem Wege beschäftigt.
Das
befindet sich unverändert im Vermittlungsausschuss.
Das
wurde eingebracht, dürfte aber wohl der Diskontinuität anheimfallen.
Ein ähnliches Schicksal dürfte den Referentenentwürfen für
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das Gesetz zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung,
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das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsder internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, und
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das Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft
bevorstehen.
Auch das
befindet sich weiterhin auf dem Stand des Referentenentwurfs vom Januar 2021.
Wie immer finden sich bei den einzelnen Gesetzen oder Gesetzentwürfen Links zum Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) bzw. (bei Referenten- und noch nicht eingebrachten Regierungsentwürfen) zur Website des BMJV, so dass sich der Wortlaut der Entwürfe und der Gang sowie der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens leicht nachvollziehen lassen.
Ich werde die Übersicht auch weiterhin in unregelmäßigen Abständen auf den aktuellen Stand bringen.