Wie üblich wurde der BeckOK-BtMG auch zum 15.09.2024 aktualisiert und steht in der nunmehr 24. Edition zur Verfügung.
Neu dabei sind vor allem die Kommentierungen des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (“Konsumcannabisgesetz”, KCanG) und des Gesetzes zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (“Medizinal-Cannabisgesetz”, MedCanG). Beide Gesetze wurden als Teil des Cannabisgesetzes (CanG) verkündet und sind am 01.04.2024 in Kraft getreten; sie regeln nach der Herausnahme von Cannabis aus dem BtMG den Umgang mit Cannabis zu Konsumzwecken sowie zu medizinischen Zwecken.
Damit steht eine der ersten Kommmentierungen zu diesen Gesetzen zur Verfügung. Bislang waren die - im Falle des KCanG durchaus sehr praxisrelevanten - Neuregelungen, soweit ersichtlich, ausschließlich in der im Juli 2024 erschienenen 11. Auflage des Standardkommentars von Patzak/Fabricius kommentiert. Der Kommentar zum Cannabisrecht von Geschwandtner/Graf/Sobota soll frühestens im März kommenden Jahres erscheinen.
Die Kommentierung des MedCanG stammt aus meiner Feder. Zur Vermeidung von Wiederholungen habe ich dabei umfangreich auf die Kommentierungen zum KCanG und die bestehenden Kommentierungen zum BtMG verwiesen; letztlich treffen KCanG und MedCanG in vielerlei Hinsicht ähnliche Regelungen, die zudem jeweils den bisherigen betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften nachempfunden sind bzw. diese - mal mit, mal ohne Modifikationen - übernehmen.
Bedauerlicherweise ist das Gesetzeswerk - inhaltlich und handwerklich - an vielen Stellen nicht besonders gelungen.
Folgeänderungen haben sich insbesondere in der Kommentierung von § 13 Abs. 1 BtMG (Wegfall von Medizinalcannabis als BtM), bei § 19 BtMG (Wegfall der Regelungen zur Cannabisagentur) und in § 32 BtMG (aufgrund des Wegfalls von § 24a BtMG) ergeben. In §§ 15, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 26, 28 BtMG habe ich Querverweise zu den vergleichbaren Regelungen des MedCanG aufgenommen.
Bei dieser Überarbeitung habe ich zugleich einen veralteten Rechtsprechungsnachweis in § 22 BtMG und einen Fehler in der Kommentierung zu § 26 BtMG berichtigt.
Die nächste (25.) Edition des Onlinekommentars wird voraussichtlich im Januar 2025 erscheinen. Gerne nehme ich auch weiterhin Kommentare, Ergänzungen und Hinweise auf weitere Verbesserungsmöglichkeiten entgegen, insbesondere zur Kommentierung des MedCanG, die sicherlich noch viel Raum zur Entwicklung bietet.