Der BeckOK-BtMG wurde wie jedes Quartal aktualisiert und steht nunmehr in der 13. Edition mit dem Bearbeitungsstand vom 15.12.2021 zur Verfügung.
Für diese Edition war wieder einmal etwas Fleißarbeit geboten, nachdem sowohl der 7. Band des Münchner Kommentars mit der Kommentierung u.a. zum BtMG als auch die 6. Auflage des Kommentars von Weber (nunmehr als Weber/Kornprobst/Maier) neu erschienen waren, was die Anpassung aller Verweise an die neuen Randnummern erforderte. Weber ist auch der erste Kommentator, der an vielen Stellen Verweise auf den BeckOK-BtMG aufgenommen hat bzw. sich mit der Kommentierung auseinandersetzt. Dabei hat er sich an manchen Orten (insb. bspw. bei der Kommentierung zu § 13 Abs. 1a BtMG Rn. 99) auch Auffassungen aus dem BeckOK zu eigen gemacht. Andererseits hat dieser notwendig umfangreiche Abgleich mit anderen Auffassungen auch bei mir - mit einigen Jahren Abstand zur ersten Edition des Kommentars - zu der einen oder anderen Änderung geführt.
Außerdem fiel mir so auf, dass § 25 BtMG in Umsetzung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes mit Wirkung zum 01.10.2021 aufgehoben wurde; das war bis dahin völlig an mir vorbeigegangen …
Die nächste (14.) Edition des Onlinekommentars wird voraussichtlich im März/April 2022 erscheinen; in diese werden dann die Änderungen aufgrund der Neuauflage des Patzak/Volkmer/Fabricius aufzunehmen sein. Gerne nehme ich auch weiterhin Kommentare, Ergänzungen und Hinweise auf weitere Verbesserungsmöglichkeiten entgegen.