Der BeckOK-BtMG wurde wieder einmal aktualisiert und steht nunmehr in der 11. Edition mit dem Bearbeitungsstand vom 15.06.2021 zur Verfügung.
An meiner Kommentierung hat sich nicht viel geändert; in der Rechtsprechung, aber auch für die Praxis ergeben sich weiterhin vor allem im Bereich des (assistierten) Suizids unter Verwendung von Betäubungsmitteln Veränderungen. In diesem Zusammenhang habe ich den Verweis auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.12.2020 - 1 BvR 1837/19 aufgenommen (§ 13 Abs. 1 BtMG Rn. 14.1) und die Kommentierung zur Rechtfertigung einer Verschreibung oder Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung ergänzt (§ 29 Abs. 1 Nr. 6 BtMG Rn. 606.1).
Die nächste (12.) Edition des Onlinekommentars wird voraussichtlich im September/Oktober 2021 erscheinen. Gerne nehme ich Kommentare, Ergänzungen und Hinweise auf weitere Verbesserungsmöglichkeiten entgegen.