04.03.2024: Recht im Rettungsdienst

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. hat Anfang März in Hamburg einen zweitätigen Fachtag mit Workshops für Führungspersonal im Rettungsdienst veranstaltet, bei dem ich ebenfalls eingeladen war, zum Thema

Recht im Rettungsdienst

zu sprechen.

Am 04.03.2024 habe ich mithin im ersten Workshop-Block ab 14.15 Uhr den aktuellen Stand der rechtlichen Kompetenzen der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter dargestellt, um mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Umgang mit der Materie zu diskutieren.

Insbesondere die erstmalige Einführung einer - beschränkten - eigenen Befugnis zur Ausübung der Heilkunde in § 2a NotSanG ab März 2021 und dann vor allem die Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften in § 13 Abs. 1b BtMG, der seit Juli 2023 erstmals eine Verabreichung von Betäubungsmitteln im Rettungsdienst ohne vorherige ärztliche Untersuchung des Patienten erlaubt, bieten neue Möglichkeiten, führen aber auch zu neuen Fragen.

Für die Teilnahme an der Veranstaltung war eine Anmeldung erforderlich.


Es gibt noch weitere Vorträge zu den hier behandelten Themen: