21.03.2023: Tätigkeit eines Staatsanwalts im Bereich der Kapitaldelikte

Im Verlauf des Jurastudiums sind während der vorlesungsfreien Zeiten insgesamt drei Monate praktische Studienzeit abzuleisten, üblicherweise in Blöcken von jeweils vier Wochen. In Baden-Württemberg besteht die Möglichkeit, einen Monat der praktischen Studienzeit im Rahmen eines Gruppenpraktikums bei der Justiz zu verbringen. Dort werden in Form von Vorträgen erfahrener Praktiker, durch Führungen und den Besuch von Gerichtsverhandlungen die verschiedenen Tätigkeitsbereiche innerhalb der Justiz und in einigen justiznahen Bereichen vorgestellt.

Im Rahmen eines solchen Gruppenpraktikums habe ich am 21.03.2023 nochmals die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit im Bereich der Kapitaldelikte in einem rund dreistündigen Vortrag vorgestellt.

Dabei ging es v.a. um folgende Themen:

  • Todesermittlungsverfahren (§§ 159, 87-91 StPO)

  • Ermittlungsverfahren wegen versuchter Tötungsdelikte
    (einschließlich der Abgrenzung zwischen Körperverletzungs- und bedingtem Tötungsvorsatz und der Rücktrittsproblematik)

  • Ermittlungen bei vollendeten Tötungsdelikten,
    insbesondere auch in Sonderkommissionen.

Die Veranstaltung war nicht öffentlich.


Zum Thema “Kapitaldelikte” gibt es noch weitere Vorträge.


Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.