11.07.2022: Was dürfen Notfallsanitäter?

Vorabdelegation und eigenverantwortliche Heilkunde

Die Frage nach den rechtlichen Kompetenzen des nicht-ärztlichen Rettungsfachpersonals ist Jahrzehnte alt, stellt sich aber in jüngerer Zeit immer wieder neu: zunächst seit 2014 mit dem neuen Beruf des Notfallsanitäters, und nun seit März 2021 mit der neuen Regelung des § 2a NotSanG, der Notfallsanitätern erstmals die eigenverantwortliche Ausübung der Heilkunde in Notfallsituationen gestattet.

Welche Möglichkeiten diese Rechtslage bietet und wie sich ganz alte rechtliche Konstruktionen wie die sog. “Notkompetenz”, neuere Überlegungen zur Vorabdelegation und die eigenständige Ausübung der Heilkunde miteinander vereinbaren lassen, war am Abend des 11.07.2022 Gegenstand einer Online-Fortbildung unter dem Titel

Was dürfen Notfallsanitäter?
Vorabdelegation und eigenverantwortliche Heilkunde

die ich für die DRK-Rettungswache Alzey und weitere interessierte Mitarbeiter des DRK-Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz gehalten habe.

Die Veranstaltung war nicht öffentlich.


Es gibt noch weitere Vorträge zu den hier behandelten Themen: