13.12.2021: Update der aktuellen Änderungen im Straf- und Strafprozessrecht
Der Gesetzgeber war in den vergangenen Monaten und Jahren weiter rege aktiv, auch auf dem Gebiet des Strafrechts und Strafprozessrechts. Daher habe ich am 13.12.2021 ab 18.00 Uhr für das Stuttgarter Pflichtverteidigerbüro ein dreistündiges
Update der aktuellen Änderungen im Straf- und Strafprozeßrecht
vorgestellte, das im Wesentlichen die Entwicklungen der Jahre 2020/2021 abdeckte.
Die Veranstaltung fand hybrid statt.
Im Strafprozessrecht waren v.a. Thema
- die Gesetze zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung und zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
und
- die Teile 2 und 3 der StPO-Reform in Form des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens und des Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften.
Dazu kamen das
- Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des BVerfG vom 27.05.2020
sowie das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz und das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien und eine kurze Bemerkung zum Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften.
Zu dem Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung […] hat Rechtsanwalt Detlef Burhoff ein E-Book mit einer Zusammenstellung und einem ersten Überblick über die Änderungen entworfen, das online bestellt werden kann.
Im materiell-rechtlichen Bereich ging es vor allen um das
- Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
und das
- Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
- dazu gehören thematisch auch die Versuchsstrafbarkeit für das sog. “Cybergrooming”, der Schutz vor Konversionsbehandlungen, die Modernisierung des Schriftenbegriffs und die “effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution”. Zu nennen sind auch noch die “Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen”, die “Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet”, die “Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sog. Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung u. des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger u. terroristischer Organisationen” sowie - brandneu - das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht über die neu in Kraft getretenen und bevorstehenden Gesetzesänderungen im Straf- und Strafprozessrecht können Sie sich auf meinen Webseiten herunterladen.
Die Veranstaltung war kostenpflichtig und erforderte eine vorherige Anmeldung.
Es gibt noch weitere Vorträge zu den hier behandelten Themen:
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