27.09.2021: Tätigkeit eines Staatsanwalts im Bereich der Kapitaldelikte

Üblicherweise bietet die baden-württembergische Justiz in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem Winter- und dem Sommersemester Gruppenpraktika für Rechtsstudenten an, denn ein Monat der praktischen Studienzeit kann im Rahmen einer Gruppenausbildung bei Justizbehörden abgeleistet werden. Im März 2021 sind diese Praktika insgesamt und im September und März 2020 teilweise den Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zum Opfer gefallen; im September 2021 konnten die Praktika dann wieder stattfinden. Ziel ist es, dass die Teilnehmer in diesem Rahmen die verschiedenen Tätigkeitsbereiche in der Justiz kennenlernen können.

Im Rahmen eines solchen Gruppenpraktikums habe ich am 27.09.2021 einmal wieder die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit im Bereich der Kapitaldelikte in einem rund dreistündigen Vortrag vorgestellt.

Themen waren insbesondere:

  • Todesermittlungsverfahren (§§ 159, 87-91 StPO)

  • Ermittlungsverfahren wegen versuchter Tötungsdelikte
    (einschließlich der Abgrenzung zwischen Körperverletzungs- und bedingtem Tötungsvorsatz und der Rücktrittsproblematik)

  • Ermittlungen bei vollendeten Tötungsdelikten,
    insbesondere auch in Sonderkommissionen.

Die Veranstaltung war nicht öffentlich.


Zum Thema “Kapitaldelikte” gibt es noch weitere Vorträge.


Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.