24.04.2021: Datenschutz, Schweigepflicht und Kinderschutz

Vortrag bei der 12. wissenschaftlichen Jahrestagung der DGKiM

Die eigentlich für den Mai 2020 unter der Überschrift “Brücken bauen” in Bamberg geplante 12. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin, kurz DGKiM, wurde dann schließlich am 23. und 24.04.2021 (ausschließlich online) nachgeholt.

Am Samstag, 24.04.2020, ab 12.40 Uhr habe ich dort in einem halbstündigen Online-Vortrag mit dem Titel

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold?
Datenschutz, Schweigepflicht und Kinderschutz

die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten für das Verhalten bei der Zusammenarbeit insbesondere mit Polizei und Ermittlungsbehörden dargestellt.

Themen waren u.a.:

  • Schweigepflicht, Datenschutz und Sozialdatenschutz (Ärzte, Pflegekräfte und Sozialarbeiter)
  • Offenbarungsmöglichkeiten
  • Zeugnisverweigerungsrecht, besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe (§ 65 SGB VIII) und Beschlagnahmeschutz von Aufzeichnungen

Die Folien und ein ergänzendes Handout stehen online zur Verfügung.

Abstract

Auch viele Jahre nach dem Inkrafttreten des “Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz” bestehen noch vielfältige Unsicherheiten bei der Zusammenarbeit insbesondere mit der Polizei und anderen Ermittlungsbehörden: Was darf ich sagen? Was muss ich sagen? Was darf ich verschweigen?

Als Voraussetzung für einen sicheren Umgang mit dem Thema werden die Rechtslage rund um Datenschutz, Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrechte, aber auch die bestehenden Übermittlungsmöglichkeiten dargestellt, um Handlungssicherheit zu vermitteln.

Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich.


Es gibt noch weitere Vorträge zu den hier behandelten Themen: