30.09.2020: Ermittlungen bei Kapitaldelikten

Üblicherweise bietet die baden-württembergische Justiz zweimal im Jahr in der vorlesungsfreien Zeit Gruppenpraktika für Rechtsstudenten im Rahmen der praktischen Studienzeit an. Der Durchlauf im März stand dieses Jahr bereits im Zeichen der aufziehenden Pandemie; viele Exkursionen und spannende Veranstaltungen mussten leider ausfallen.

Auch für den Septembertermin sehen verschiedene Justizbehörden von der Durchführung der Gruppenpraktika ab. Nicht so aber das Landgericht Stuttgart, das sein Gruppenpraktikum angeboten hat, wenn auch weiterhin ohne Exkursionen.

In diesem Rahmen habe ich am 30.09.2020 daher wieder einmal die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit im Bereich der Kapitaldelikte in einem rund dreistündigen Vortrag vorgestellt.

Die Themen waren:

  • Todesermittlungsverfahren (§§ 159, 87-91 StPO)

  • Ermittlungsverfahren wegen versuchter Tötungsdelikte
    (einschließlich der Abgrenzung zwischen Körperverletzungs- und bedingtem Tötungsvorsatz und der Rücktrittsproblematik)

  • Ermittlungen bei vollendeten Tötungsdelikten,
    insbesondere auch in Sonderkommissionen.

Die Veranstaltung war nicht öffentlich.


Zum Thema “Kapitaldelikte” gibt es noch weitere Vorträge.


Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.