09.03.2020: Tätigkeit eines Staatsanwalts im Bereich der Kapitaldelikte

In der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem Winter- und dem Sommersemester fanden auch 2020 in Baden-Württemberg wieder die Gruppenpraktika für Rechtsstudenten statt. Ein Monat der praktischen Studienzeit kann im Rahmen einer Gruppenausbildung bei Justizbehörden abgeleistet werden. Die Teilnehmer können in diesem Rahmen die verschiedenen Tätigkeitsbereiche in der Justiz kennenlernen.

Im Rahmen eines solchen Gruppenpraktikums habe ich am 09.03.2020 erneut die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit im Bereich der Kapitaldelikte in einem rund dreistündigen Vortrag vorgestellt.

Themen waren wie üblich:

  • Todesermittlungsverfahren (§§ 159, 87-91 StPO)

  • Ermittlungsverfahren wegen versuchter Tötungsdelikte
    (einschließlich der Abgrenzung zwischen Körperverletzungs- und bedingtem Tötungsvorsatz und der Rücktrittsproblematik)

  • Ermittlungen bei vollendeten Tötungsdelikten,
    insbesondere auch in Sonderkommissionen.

Die Veranstaltung war nicht öffentlich.


Zum Thema “Kapitaldelikte” gibt es noch weitere Vorträge.


Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.