27.09.2019: Tätigkeit eines Staatsanwalts im Bereich der Kapitaldelikte

Auch im Herbst 2019 hat wieder ein Gruppenpraktikum für Rechtsstudenten stattgefunden: In Baden-Württemberg kann ein Monat der praktischen Studienzeit im Rahmen einer Gruppenausbildung bei Justizbehörden abgeleistet werden, in deren Rahmen die Studenten dann die verschiedenen Tätigkeitsbereiche in der Justiz kennenlernen. Das Gruppenpraktikum bei einer Staatsanwaltschaft ist dabei - naheliegenderweise - strafrechtlich ausgerichtet.

Im Rahmen eines solchen Gruppenpraktikums habe ich am 27.09.2019 wieder einmal die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit im Bereich der Kapitaldelikte in einem rund dreistündigen Vortrag vorgestellt.

Folgende Themen wurden dabei behandelt:

  • Todesermittlungsverfahren (§§ 159, 87-91 StPO)

  • Ermittlungsverfahren wegen versuchter Tötungsdelikte
    (einschließlich der Abgrenzung zwischen Körperverletzungs- und bedingtem Tötungsvorsatz und der Rücktrittsproblematik)

  • Ermittlungen bei vollendeten Tötungsdelikten,
    insbesondere auch in Sonderkommissionen.

Die Veranstaltung war nicht öffentlich.


Zum Thema “Kapitaldelikte” gibt es noch weitere Vorträge.


Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.