05.03.2019: Tätigkeit eines Staatsanwalts im Bereich der Kapitaldelikte

Im Frühjahr 2019 fand wieder ein Gruppenpraktikum für Rechtsstudenten statt, das es den Studenten in Baden-Württemberg erlaubt, einen Monat der praktischen Studienzeit im Rahmen einer Gruppenausbildung bei Justizbehörden abzuleisten, in deren Rahmen sie dann die verschiedenen Tätigkeitsbereiche in der Justiz kennenlernen.

Im Rahmen eines solchen Gruppenpraktikums habe auch ich am 05.03.2019 wieder einmal die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit im Bereich der Kapitaldelikte in einem rund dreistündigen Vortrag vorgestellt.

Themen waren dabei wieder:

  • Todesermittlungsverfahren (§§ 159, 87-91 StPO)

  • Ermittlungsverfahren wegen versuchter Tötungsdelikte
    (einschließlich der Abgrenzung zwischen Körperverletzungs- und bedingtem Tötungsvorsatz und der Rücktrittsproblematik)

  • Ermittlungen bei vollendeten Tötungsdelikten,
    insbesondere auch in Sonderkommissionen.

Die Veranstaltung war nicht öffentlich.


Zum Thema “Kapitaldelikte” gibt es noch weitere Vorträge.


Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.