19.02.2018: Das Ermittlungsverfahren nach der StPO-Reform

Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung

Am 19.02.2018 war ich ab 18.00 Uhr wieder für das Stuttgarter Pflichtverteidigerbüro im Einsatz und habe eine dreistündige Fortbildung zum Thema

Das Ermittlungsverfahren nach der StPO-Reform
- Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung

gehalten.

Durch das “Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens”, kurz StPO-Reform-Gesetz, und die darin inkorporierten Regelungen des “Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze” einschließlich der Änderungen durch die “Formulierungshilfe der Bundesregierung”, haben sich umfangreiche Neuerungen nicht nur im Ablauf der Hauptverhandlung, sondern auch für das Ermittlungsverfahren ergeben.

Insbesondere wurde der erst 2007 umfassend novellierte und 2015 mit der erneuten Einführung einer Speicherpflicht für Verkehrsdaten wiederum tiefgreifend veränderte Bereich der (verdeckten) Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikation durch die gesetzliche Regelung der sog. Quellen-TKÜ und die Einfügung einer Rechtsgrundlage für strafprozessuale Onlinedurchsuchungen nochmals modifiziert.

Diese und andere Änderungen im Ermittlungsverfahren, ihre Bedeutung und ihre Folgen waren Gegenstand der Fortbildung. Zudem gab es einen Überblick über die sonstigen Änderungen durch die StPO-Reform, bspw. im Hauptverfahren, und einen kurzen Exkurs zu weiteren aktuellen Änderungen der StPO.

Die Veranstaltung richtete sich an strafrechtlich interessierte Rechtsanwälte, die eine Bescheinigung nach § 15 FAO über drei Fortbildungsstunden erhalten konnten.


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