08.05.2017: Alles neu macht der Mai?
Produktive Gesetzgebungstätigkeit im Straf(prozess)recht
Am 08.05.2017 ab 18.00 Uhr habe ich für das Stuttgarter
Pflichtverteidigerbüro erneut - wie zuletzt
vor zwei Jahren -
eine Fortbildung gehalten. Mein dreistündiger Vortrag im
Hospitalhof, Raum
“Katharina von Helfenstein”, unter dem Titel
Alles neu macht der Mai?
- Produktive Gesetzgebungstätigkeit im Straf(prozess)recht
gab einen schlaglichtartigen Überblick über die in den letzten 12-18 Monaten bereits verabschiedeten, aber auch die noch geplanten Neuregelungen im materiellen Straf- und Strafprozessrecht, mit Schwerpunkten auf den bevorstehenden tiefgreifenden Änderungen im Bereich der Vermögensabschöpfung und dem Entwurf einer StPO-Reform.
Zum Ergebnis dieser produktiven gesetzgeberischen Tätigkeit gehören (primär) im materiellen Strafrecht das
- Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
- Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
- Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften
- Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
- Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch
- 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
- Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
- Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe
- Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
- Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
- 51. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
- Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
sowie die Entwürfe für das
- x. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern
- x. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
- x. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze
- Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
- Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
Primär im Strafprozessrecht handelte es sich um das
- Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
- Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
- Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
sowie die Entwürfe für das
- Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
- Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG
- Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
Die praktische Bedeutung dieser neuen oder geplanten Vorschriften für den - nicht spezialisierten - Strafrechtler ist ebenso unterschiedlich wie ihr Umfang und ihr Alter. Daran orientierte sich dann auch der Umfang der Behandlung der jeweiligen Gesetze: gerade die bereits verabschiedeten strafprozessualen Änderungen sind zwar durchaus relevant, aber andererseits schon längere Zeit in Kraft und damit vermutlich bereits “in der Praxis angekommen”.
Die Veranstaltung richtete sich an strafrechtlich interessierte Rechtsanwälte, die eine Bescheinigung nach § 15 FAO über drei Fortbildungsstunden erhalten konnten.
Zum Thema “Strafprozessuale Rechtsfragen” gibt es noch weitere Vorträge.
Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.