25.02.2017: Antikorruptionsgesetz

“Das sollten Sie als Zahnarzt wissen!”

Mitten im Kölner Karneval hat der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte (BDIZ EDI) am 25.02.2017 parallel zu seinem 12. Experten-Symposium einen dreistündigen Workshop zum Antikorruptionsgesetz für Zahnärzte veranstaltet unter dem Titel

Antikorruptionsgesetz - das sollten Sie als Zahnarzt wissen!

Die Veranstaltung fand von 14 Uhr bis 17 Uhr in Köln im Dorint Hotel am Heumarkt statt.

Prof. Dr. Ratajczak hat als Justiziar des BDIZ EDI zunächst die Vorgeschichte und die Entstehung sowie die Inhalte des “Antikorruptionsgesetzes” dargestellt und dabei den Blick auch auf die vielfältigen Verknüpfungen zu bereits bestehenden strafrechtlichen, aber auch wettbewerbsrechtlichen Normen gelenkt (bspw. § 299 StGB oder § 7 HWG). Für die Folgen des Gesetzes hatte er wieder eine Fülle von Praxisbeispielen parat, die vielfältige Fragen aus dem Teilnehmerkreis nach sich zogen.

Im Anschluss folgte dann mein Part mit einer Darstellung der “Knackpunkte” aus Sicht der Strafverfolgung und des Gangs eines Ermittlungsverfahrens von der Strafanzeige mit Prüfung des Anfangsverdachts über die notwendigen Ermittlungen bis hin zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Verfahrensbeendigung sowie der (außer-)rechtlichen Folgen des jeweiligen Verfahrensverlaufs.

Für die Veranstaltung war eine Anmeldung erforderlich.


Zum Thema “Korruption im Gesundheitswesen” gibt es noch weitere Vorträge.


Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.