15.02.2017: Was ist jetzt strafbar?

Das Antikorruptionsgesetz schafft eine neue Rechtslage

Als Reaktion auf das am 04.06.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen bot die Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungsveranstaltungen zur Information über die und zur Diskussion der neuen Regelungen an, an denen ich als Referent beteiligt war.

Nach der Auftaktveranstaltung im November 2016 in Reutlingen hat die zweite Veranstaltung am 15.02.2017 ab 19.00 Uhr im Klinikum Friedrichshafen stattgefunden.

Nach der Begrüßung und Einführung durch den Präsidenten der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Herrn Dr. Schulze, habe ich dort vor dem erfreulich vollen Saal unter der Überschrift

Das Antikorruptionsgesetz schafft eine neue Rechtslage:
Was ist jetzt strafbar?

die neuen strafrechtlichen Regelungen der §§ 299a, 299b StGB dargestellt und in ihrer praktischen Bedeutung erläutert.

Anschließend stellte der Kammeranwalt der Bezirksärztekammer, Oberstaatsanwalt Dr. Klose, die weitergehenden berufsrechtlichen Pflichten vor, bevor Frau Karl, Leiterin der Stabsstelle Rechtsangelegenheiten des Universitätsklinikums Tübingen, Problematik und Vorgehensweise aus Sicht der Klinik schilderte und Dr. Büngener aus Friedrichshafen in Form verschiedener Szenarien die theoretischen Überlegungen plastisch greifbar machte.

Den Schluss machte eine sehr angeregete Diskussion.

Für die Veranstaltung war eine Anmeldung erforderlich.


Zum Thema “Korruption im Gesundheitswesen” gibt es noch weitere Vorträge.


Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.