23.11.2016: Was ist jetzt strafbar?
Das Antikorruptionsgesetz schafft eine neue Rechtslage
Als Reaktion auf das am 04.06.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen bot die Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungsveranstaltungen zur Information über die und zur Diskussion der neuen Regelungen an, an denen ich als Referent beteiligt war.
Die erste Veranstaltung hat am 23.11.2016 von 19 Uhr bis gegen 22 Uhr im Ärztehaus Reutlingen stattgefunden.
Nach der Begrüßung und Einführung durch den Präsidenten der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Herrn Dr. Schulze, habe ich dort unter der Überschrift
Das Antikorruptionsgesetz schafft eine neue Rechtslage:
Was ist jetzt strafbar?
die neuen strafrechtlichen Regelungen der §§ 299a, 299b StGB dargestellt und in ihrer praktischen Bedeutung erläutert.
Anschließend stellte der Kammeranwalt der Bezirksärztekammer, Oberstaatsanwalt Dr. Klose, die weitergehenden berufsrechtlichen Pflichten dar, bevor Frau Karl, Leiterin der Stabsstelle Rechtsangelegenheiten des Universitätsklinikums Tübingen, Problematik und Vorgehensweise aus Sicht der Klinik schilderte und Dr. Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer, “Dos und Don’ts” nebeneinander stellte.
Den Schluss machte eine angeregete Diskussion.
Für die Veranstaltung war eine Anmeldung erforderlich.
Zum Thema “Korruption im Gesundheitswesen” gibt es noch weitere Vorträge.
Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.