28.09.2016: Korruption im Gesundheitswesen
Erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen.
Am 28.09.2016 ab 16.30 Uhr fand in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskanzlei BRP Renaud & Partner in Stuttgart, Königsbau, Königstraße 28, eine Informationsveranstaltung zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen unter dem Titel
Korruption im Gesundheitswesen
Erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen.
statt.
Einleitend stellte dort Prof. Dr. Eisele (Universität Tübingen, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Computerstrafrecht) das Konzept, die Inhalte und die dogmatischen Schwierigkeiten bei der Auslegung der neuen Vorschriften vor und gab konkrete Beispiele für ihre praktische Anwendbarkeit.
Im Anschluss habe ich aus Sicht der Strafverfolgung die Anhaltspunkte, die zur Bejahung eines Anfangsverdachts führen können, und den Verlauf eines typischen Ermittlungsverfahrens gegen heilkundliche Leistungserbringer dargestellt.
Nach einer Pause gab dann Rechtsanwalt Dr. Alexander Schork von BRP Renaud & Partner Verhaltensratschläge für diesen Fall aus Sicht der Strafverteidigung, betonte die Wichtigkeit der Vorbereitung für den Ernstfall und warb für die - rechtzeitige - Einrichtung eines Compliance-Systems gerade in größeren Einrichtungen wie Kliniken.
Den guten Schluss machten schließlich die Vorträge von Rechtsanwalt Dr. Christian Wittmann, der einige typische Kooperations-Konstellationen darstellte, und Rechtsanwalt Prof. Dr. Hinner Schütze mit einem Überblick über die möglichen berufs- und zulassungsrechtlichen Folgen korruptiven Verhaltens.
Danach stellten sich die Referenten den vielen Fragen aus dem Teilnehmerkreis, die im Anschluss bei einem kleinen Imbiss im direkten Gespräch vertieft werden konnten.
Für die Veranstaltung war eine Anmeldung erforderlich.
Zum Thema “Korruption im Gesundheitswesen” gibt es noch weitere Vorträge.