25.06.2015: Datenzugriff im Bereich der Telekommunikation - Recht und Praxis
Die nach neuen terroristischen Anschlägen, insbesondere aber im Nachgang der Enthüllungen über die US-amerikanische NSA (und den BND) erneut aufgeflammte Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung - oder eine Mindestspeicherfrist - regt dazu an, die derzeitigen strafprozessualen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung und den Zugriffsmöglichkeiten auf Verkehrs- und Bestandsdaten (“Metadaten”) sowie rechtliche wie praktische Fragen im Umgang damit in den Blick zu nehmen.
Beim Stuttgarter Pflichtverteidigerbüro habe ich daher am 25.06.2015 ab 18.00 Uhr einen anderthalbstündigen Vortrag zur Rechtslage und den sich daraus ergebenden rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen rund um den strafprozessualen Zugriff auf Inhalts-, Verkehrs- und Bestandsdaten der Telekommunikation über Festnetz- wie Mobiltelefonie und das Internet gehalten.
Zu den behandelten Themen gehörten:
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Telekommunikation(sdienste),
Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten - Rechtsgrundlagen und Praxis der Bestandsdatenauskunft
- Speicherpflichten
- Abfragemöglichkeiten
- Rechtsgrundlagen und Praxis der Verkehrsdatenauskunft
- Datenübermittlung und -auswertung
- Benachrichtigungspflichten und Rechtsschutz
- insb. Funkzellenabfragen
- insb. Vorratsdatenspeicherung / Mindestspeicherfristen
- Rechtsgrundlagen und Praxis der Inhaltsüberwachung
- Datenübermittlung und -auswertung
- Benachrichtigungspflichten und Rechtsschutz
- insb. Zugriff auf E-Mails
Die Teilnahme war auf Vereinsmitglieder beschränkt.
Es gibt noch weitere Vorträge zu den hier behandelten Themen:
Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.