06.05.2014: Recht im Rettungsdienst

Invasive Maßnahmen durch Ärzte und Rettungsfachpersonal

Im Rahmen der Fortbildungsreihe Notfallmedizin 2014 des Katharinenhospitals Stuttgart habe ich

  • am 06.05.2014
  • ab 17.30 Uhr

eine 90minütige Fortbildung zum Themenkomplex “Recht im Rettungsdienst” gehalten, die sich unter dem Gesichtspunkt der Durchführung sogenannter ärztlicher bzw. invasiver Maßnahmen

  • durch den Arzt,
  • auf Anordnung des Arztes oder
  • eigenständig durch Rettungsfachpersonal

mit der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Rettungsfachpersonal im Einsatz beschäftigte, insbesondere natürlich unter Berücksichtigung der Regelungen des neuen Notfallsanitätergesetzes (NotSanG).


Es gibt noch weitere Vorträge zu den hier behandelten Themen: