06.05.2014: Recht im Rettungsdienst
Invasive Maßnahmen durch Ärzte und Rettungsfachpersonal
Im Rahmen der Fortbildungsreihe Notfallmedizin 2014 des Katharinenhospitals Stuttgart habe ich
- am 06.05.2014
- ab 17.30 Uhr
eine 90minütige Fortbildung zum Themenkomplex “Recht im Rettungsdienst” gehalten, die sich unter dem Gesichtspunkt der Durchführung sogenannter ärztlicher bzw. invasiver Maßnahmen
- durch den Arzt,
- auf Anordnung des Arztes oder
- eigenständig durch Rettungsfachpersonal
mit der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Rettungsfachpersonal im Einsatz beschäftigte, insbesondere natürlich unter Berücksichtigung der Regelungen des neuen Notfallsanitätergesetzes (NotSanG).
Es gibt noch weitere Vorträge zu den hier behandelten Themen: