Nach einem Vierteljahr ist es wieder einmal Zeit für ein Update meiner Übersicht über Änderungen des Straf- und Strafprozessrechts (samt wesentlicher Initiativen des Gesetzgebers auf diesen Gebieten).
Neue Vorschriften sind seit Oktober 2023 nicht in Kraft getreten, aber es befinden sich einige Entwürfe in der Pipeline.
Im Bereich des materiellen Strafrechts ist das u.a.
- weiterhin das Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts,
das mittlerweile die 1. Lesung im Bundestag und die 1. Beratung im Bundesrat hinter sich gebracht hat. Der Entwurf sieht weiterhin Änderungen bei den Völkerrechtsstraftatbeständen vor, will aber auch die Möglichkeit der Nebenklage einführen.
Außerdem natürlich
- das (von mir bei der letzten Überarbeitung vergessene) Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz),
für das mittlerweile eine zustimmende Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vorliegt. Das Cannabisgesetz enthält u.a. das Cannabisanbaugesetz (CanAnbauG), das den privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken regeln soll, und das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), das Regelungen zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken treffen wird. Beide Gesetze enthalten erhebliche Parallelen zu den bisherigen betäubungsmittelrechtlichen Regelungen, aber eine Teillegalisierung und andere - mildere - Straf- und Bußgeldvorschriften, die insgesamt ein sehr komplex ausdifferenziertes und nur schwer überschaubares Regelungsgeflecht bilden, das mit erheblichen praktischen Anwendungsproblemen verbunden sein wird.
Weiter zu nennen sind
- das (überfällige) Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte,
für das mittlerweile ein Regierungsentwurf eingebracht wurde,
-
ein Referentenentwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung,
-
und die schon mehrfach thematisierte Modernisierung des Strafgesetzbuchs,
für die das Bundesjustizministerium ein Eckpunktepapier zusammengestellt hat. Dabei geht es um die Aufhebung oder Anpassung (vermeintlich) nicht mehr zeitgemäßer Straftatbestände, wie bspw. der sog. Verkehrsunfallflucht, des “Schwarzfahrens” (Erschleichens von Leistungen), der Entziehung Minderjähriger und eher esoterischer Tatbestände wie der Verletzung amtlicher Bekanntmachungen, der Ausübung der verbotenen Prostitution, des Unerlaubten Glücksspiels usw.
Das
wurde - wie ich ebenfalls bei der letzten Überarbeitung übersehen hatte - in zweiter Lesung abgelehnt.
Im Strafprozessrecht wurde das
in den Vermittlungsausschuss überwiesen.
Neu sind Referentenentwürfe für ein
das sich mit weiteren Möglichkeiten der elektronischen oder hybriden Aktenführung und der Übermittlung vormals der Schriftform bedürftiger Vorgänge auf elektronischem Wege beschäftigt,
Das
befindet sich weiterhin unverändert im Limbo, d.h. auf dem Stand des Referentenentwurfs vom Januar 2021.
Wie immer finden sich bei den einzelnen Gesetzen oder Gesetzentwürfen Links zum Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) bzw. (bei Referenten- und noch nicht eingebrachten Regierungsentwürfen) zur Website des BMJV, so dass sich der Wortlaut der Entwürfe und der Gang sowie der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens leicht nachvollziehen lassen.
Ich werde die Übersicht auch weiterhin in unregelmäßigen Abständen auf den aktuellen Stand bringen.