Gesetzgebungsübersicht Straf(prozess)recht aktualisiert

Nach langer Zeit wurde meine Übersicht über Änderungen des Straf- und Strafprozessrechts (samt wesentlicher Initiativen des Gesetzgebers auf diesen Gebieten) wieder einmal aktualisiert.


Im Bereich des materiellen Strafrechts ist am 02.07.2023 das

in Kraft getreten. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt “Whistleblower”, die bestimmte Verstöße gegen Rechtsvorschriften auf den vorgesehenen Wegen melden oder öffentlich machen, vor Konsequenzen für die Übermittlung vertraulicher Informationen oder Repressalien und regelt die Einrichtung entsprechender Meldestellen.

Am 01.10.2023 ist überdies das

wirksam geworden. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Maßregel nach § 64 StGB) wird damit neu geregelt und unter deutlich höhere Voraussetzungen gestellt; der Gesetzgeber reagiert damit auf die Rechtsprechung des BGH, der die Voraussetzungen für die Annahme eines Hangs weit abgesenkt hatte, mit der Folge, dass schon lange alle Maßregelvollzugseinrichtungen belegt waren und Verurteilte nicht selten freigelassen werden mussten, weil eine zeitnahe Unterbringung nicht möglich war. Außerdem wird - mit Wirkung zum 01.02.2024 - der Anrechnungsmaßstab für die Ersatzfreiheitsstrafe auf einen Tag Haft für je zwei Tagessätze geändert. Daneben gehören weitere mögliche Weisungen (bei Strafaussetzung zur Bewährung, Verwarnung mit Strafvorbehalt und Einstellung nach § 153a StPO) und Folgeänderungen zum Programm. Außerdem setzt der Gesetzgeber sein Programm fort, die in § 46 Abs. 2 StGB als Strafzumessungsgesichtpunkte genannten “Beweggründe und Ziele des Täters” weiter mit Beispielen auszubauen: zu “besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende” aus 2015 kamen 2021 dann “fremdenfeindliche, antisemitische” und nunmehr noch “geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete” Beweggründe hinzu.

Das

hat im Juli seine zweite Lesung hinter sich gebracht, und für das

gibt es seit Juli 2023 einen Referentenentwurf, der Änderungen bei den Völkerrechtsstraftatbeständen vorsieht, aber auch die Möglichkeit der Nebenklage einführen will.


Im Strafprozessrecht hat das

nunmehr im September die erste Lesung hinter sich gebracht. Die Vorschrift sieht eine Tonaufzeichnung der Hauptverhandlung vor Land- und Oberlandesgerichten als Arbeitshilfe vor, aus der automatisch ein Transkript erzeugt wird, das am Ende des Sitzungstages allen professionellen Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt werden soll. Dabei sollen die Vorschriften - angesichts der zuvor zu bewältigenden Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen - bezüglich der Oberlandesgerichte spätestens zu Beginn des Jahres 2028, ansonsten spätestens zu Beginn des Jahres 2030 in Kraft treten.

Das

befindet sich hingegen unverändert auf dem Stand Referentenentwurfs vom Januar 2021.


Wie immer finden sich bei den einzelnen Gesetzen oder Gesetzentwürfen Links zum Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) bzw. (bei Referenten- und noch nicht eingebrachten Regierungsentwürfen) zur Website des BMJV, so dass sich der Wortlaut der Entwürfe und der Gang sowie der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens leicht nachvollziehen lassen.

Ich werde die Übersicht auch weiterhin in unregelmäßigen Abständen auf den aktuellen Stand bringen.