Zum letzten Mal im alten Jahr habe ich meine Übersicht über Änderungen des Straf- und Strafprozessrechts (samt wesentlicher Initiativen des Gesetzgebers auf diesen Gebieten) auf den aktuellen Stand gebracht. Vieles hat sich wiederum nicht getan, aber es werden größere Änderungen diskutiert.
Im Bereich des materiellen Strafrechts ist am 09.12.2022 das
in Kraft getreten. Ursprünglich enthielt es nur Änderungen des BZRG, die den Datenschutz verbessern sollten und daneben künftige Digitalisierungsprojekte bzw. den internationalen Austausch innerhalb des Schengenraums betrafen. Im Verlauf wurde noch eine nicht unumstrittene Erweiterung des § 130 StGB (Volksverhetzung) eingefügt, die nunmehr nicht nur die Leugnung des Holocausts unter Strafe stellt (Abs. 3), was verfassungsrechtlich aufgrund der deutschen Geschichte unbedenklich ist, sondern in einem neuen Abs. 5 auch die Leugnung völkerstrafrechtlicher Verbrechen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mit Ausnahme der Vorbereitung und Führung eines Angriffskriegs) unter Strafe stellt, soweit sie sich gegen abgrenzbare Gruppen richten.
Das
wurde am 16.12.2022 verabschiedet, aber noch nicht ausgefertigt und verkündet. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll “Whistleblower” schützen, die Verstöße gegen Strafrecht, gegen qualifizierte Bußgeldtatbestände und eine Reihe sonstiger Rechtsvorschriften einer zuständigen Meldestelle melden oder in Ausnahmefällen auch öffentlich machen. Ausgenommen sind Verstöße gegen eine ganze Reihe besonderer Verschwiegenheitsheitspflichten. Interne und externe Meldestellen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und dürfen die Identität des “Whistleblowers” und der von ihm benannten Personen im Grundsatz nur Strafverfolgungs- und vergleichbaren Behörden übermitteln. Sie werden zudem - formal - gegen Repressalien geschützt.
Das
wartet seit Ende Juni 2022 auf seine zweite Lesung.
Das
wurde am 21.12.2022 nunmehr in Form eines Regierungsentwurfs beschlossen.
Im Strafprozessrecht gibt es zum
- [Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union]https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_Unabhaengigkeit_Staatsanwaltschaften.html)
unverändert nur den Referentenentwurf vom Januar 2021.
Neu ist der Referentenentwurf eines
Wie immer finden sich bei den einzelnen Gesetzen oder Gesetzentwürfen Links zum Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) bzw. (bei Referenten- und noch nicht eingebrachten Regierungsentwürfen) zur Website des BMJV, so dass sich der Wortlaut der Entwürfe und der Gang sowie der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens leicht nachvollziehen lassen.
Ich werde die Übersicht auch weiterhin in unregelmäßigen Abständen auf den aktuellen Stand bringen.