Nachdem in den letzten Monaten des Jahres 2019 noch eine ganze Reihe wichtiger neuer v.a. strafprozessualer Gesetze verkündet wurde, blieb es 2020 bislang ruhig an der Gesetzgebungsfront; nicht zuletzt wird dafür die COVID-19-Pandemie verantwortlich sein, die alles andere überschattet.
Im Bereich des materiellen Strafrechts haben die bereits in der letzten Fassung meiner Übersicht genannten Entwürfe eines
- Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
und eines
- Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen
die erste Lesung im Bundestag hinter sich gebracht. Zudem wurde der Entwurf eines
- Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland
eingebracht und hat die Ausschüsse passiert.
Im Strafprozessrecht hat der Entwurf eines
- Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
die erste Lesung hinter sich gebracht; der Entwurf des
- Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
wurde eingebracht. Und last but not least gibt es nun endlich einen “offiziellen” Referentenentwurf des vormals “Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität” betitelten “Verbandssanktionengesetzes”, das nunmehr Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft heißen soll.
Wie immer finden sich bei den einzelnen Gesetzen oder Gesetzentwürfen Links zum Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) bzw. (bei Referenten- und noch nicht eingebrachten Regierungsentwürfen) zur Website des BMJV, so dass sich der Wortlaut der Entwürfe und der Gang sowie der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens leicht nachvollziehen lassen.
Ich werde die Übersicht auch weiterhin in unregelmäßigen Abständen auf den aktuellen Stand bringen.