Ausübung der Heilkunde durch Rettungsfachpersonal

Rettungsdienst in der Pandemie

Die COVID-19-Pandemie und die Maßnahmen zur ihrer Bekämpfung - und der Linderung der damit verbundenen Folgen - haben unser tägliches Leben, aber auch unsere Rechtsordnung in vielerlei Hinsicht verändert. Dazu gehören auch die Ende März 2020 im Rahmen eines COVID-19-Maßnahmenpakets verabschiedeten - überwiegend temporären - Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die v.a. dem Bund zusätzliche Kompetenzen verliehen und die Entschädigungsregelungen erweitert haben.

Zudem wurde in § 5a IfSG für den Fall eines pandemiebedingten Ärztemangels verschiedenen Gesundheitsfachberufen die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten beim Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestattet. Dazu gehören auch Notfallsanitäter.

Zu den damit verbundenen Rechtsfragen und vor allem den praktischen Auswirkungen für die Tätigkeit im Rettungsdienst habe ich in der Ausgabe 05/2020 der bei der Stumpf + Kossendey Verlagsgesellschaft mbH erscheinenden Zeitschrift Rettungsdienst (S. 104-108) unter der Überschrift

Rettungsdienst in der Pandemie:
Ausübung der Heilkunde durch Rettungsfachpersonal

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