Die globale Pandemie des SARS-CoV-2-Virus hat sich auch in der Bundesrepublik Deutschland umfangreich auf das öffentliche Leben und jeden einzelnen ausgewirkt (und tut es noch). Verbunden damit stellen sich auch ungezählte Rechtsfragen auf den verschiedensten Gebieten, zu denen eine ständig steigende Flut von Stellungnahmen und Beiträgen in Fachzeitschriften, Online-Publikationen, den Medien und Sozilane Netzwerken erscheint.
Ich habe daher auf meinem Facebook-Account eine lose Reihe von Beiträgen mit Gedanken zu verschiedenen rechtlichen Facetten begonnen, wobei sich die Beiträge jedenfalls teilweise auch außerhalb meines unmittelbaren Fachgebiets bewegen und daher vor allem als Gedankenanstöße zu verstehen sind.
Bis jetzt sind in dieser Reihe folgende Beiträge erschienen:
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Corona und Recht: AU-Bescheinigungen (18.03.2020)
Wie ist die sozialversicherungsrechtlich geschaffene Möglichkeit zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Erkrankungen der oberen Atemwege für mittlerweile bis zu 14 Tage auf Basis einer telefonischen Befragung strafrechtlich unter dem Gesichtspunkt des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu beurteilen? -
Corona und Recht: Desinfektionsmittel (20.03.2020)
Wie sind Desinfektionsmittel für Flächen, Instrumente, Hände, Haut und Wunden rechtlich einzuordnen, wer darf sie herstellen und wer sie wem abgeben? -
Corona und Recht: Entschädigungen (26.03.2020)
Wer bekommt wie von wem Entschädigungen für finanzielle Verluste durch die infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie?
Außerdem habe ich mich am 09.04.2020 in einem ausführlicheren Beitrag der Frage nach der
nach § 5a IfSG gewidmet.