Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, das sog. “Antikorruptionsgesetz”, treibt die Ärzte- und Zahnärzteschaft, aber auch andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie Kliniken, Pharmaunternehmen, Medizinproduktehersteller und die Dentalindustrie immer noch sehr intensiv um: das zeigt schon der rege Zuspruch zu entsprechenden Informationsveranstaltungen und Workshops.
Mittlerweile haben sich Institutionen und Verbände des Themas auch in schriftlicher Form angenommen.
Für die (Vertrags-)Ärzteschaft einschließlich der Physiotherapeuten haben sich die Landesärztekämmer Baden-Württemberg mit ihren Bezirksärztekammern, die Landespsychotherapeutenkammer und die KV Baden-Württemberg zusammengetan und mit ihren Fachleuten aus den Bereichen Berufsrecht, Berufsgerichtsbarkeit und Fehlverhaltensbekämpfung die Broschüre “Auf Nummer sicher” herausgegeben, die einen Überblick über die Materie gibt und sie an Beispielen - insbesondere auch für “kritische” Konstellationen - erläutert. Die Broschüre wurde Ende Januar 2017 im Rahmen des 52. Ärztekongresses vorgestellt und ist kostenlos zum Download verfügbar.
Auch die Zahnärzteschaft und die Dentalindustrie bleiben aber nicht außen vor: für den Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e.V. (BDIZ EDI) hat der Justiziar, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ratajczak, einen umfangreichen Leitfaden zur “Vermeidung von Korruption in der Zahnarztpraxis” geschaffen, der - alphabetisch geordnet - eine Vielzahl typischer Konstellationen in der zahnärztlichen Praxis rechtlich bewertet und Hinweise zum rechtskonformen Handeln und strafrechtlichen Risiken gibt. Enthalten ist auch eine Compliance-Erklärung, denn: Vorsorge ist besser als Nachsorge.