21.09.2021: Paneldiskussion zu § 2a Notfallsanitätergesetz

Nach dem Podcast zu § 2a Notfallsanitätergesetz von Ende April 2021 fand am Abend des 21.09.2021 ab 19.30 Uhr nochmals eine durch die Deutsche Gesellschaft für Rettungswissenschaften e.V. (DGRe) veranstaltete, auf rund anderthalb Stunden kalkulierte virtuelle Paneldiskussion zum Thema

§ 2a NotSanG

statt.

Außer mir haben daran noch

  • Guido C. Bischof
    (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Notfallsanitäter)

  • Markus Eitzer
    (Stadtrechtsrat bei der Stadt Mannheim, Notfallsanitäter)

und

  • Prof. Dr. Andreas Pitz
    (Professur für Recht der Sozialen Arbeit an der Hochschule Mannheim, Rettungsassistent)

teilgenommen. Durch die Veranstaltung führte als Moderator Thomas Hofmann, der erste Vorsitzende der DGRe.

Thematisch drehte sich die Veranstaltung um die Voraussetzungen des § 2a NotSanG, die mögliche Haftung von Notfallsanitätern oder der Rettungsdienstträger und verschiedene andere Fragen rund um diesen Komplex unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem April 2021 (VGH München, Beschluss vom 21.04.2021 – 12 CS 21.702).

Eine Aufzeichnung der Diskussion steht auf dem Youtube-Account der DGRe zur Verfügung.

Für die Teilnahme an der Paneldiskussion war eine kostenlos Anmeldung erforderlich.


Es gibt noch weitere Vorträge zu den hier behandelten Themen: