16.05.2018: StPO-Update

Am 16.05.2018 lud die Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V., kurz WisteV, ab 16.00 Uhr in das Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart ein zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung über die aktuellen Änderungen in der StPO, dem

Praxiskolloquium StPO-Update

Die rege strafrechtliche Gesetzgebungstätigkeit der letzten Jahre hat auch das Strafprozessrecht mit teilweise tiefgreifenden Veränderungen erfasst: beginnend 2015 mit

  • dem Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe,
  • dem Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten und
  • dem 3. Opferrechtsreformgesetz

und dann fortgesetzt 2017/2018 mit

  • dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung,
  • dem Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens (StPO-Reform-Gesetz), dem
  • 2. Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts und schließlich
  • dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs

haben sich vielfältige Änderungen ergeben.

Über diese Neuerungen, namentlich diejenigen durch das StPO-Reform-Gesetz, habe ich in der Veranstaltung einen Überblick gegeben, bei dem der Fokus insbesondere auf den erweiterten Befugnissen der Ermittlungsbehörden lag.

Die Veranstaltung war nach Anmeldung kostenlos zugänglich.


Es gibt noch weitere Vorträge zu den hier behandelten Themen: